Mit dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements“ will die Bundesregierung Spender, Stiftungen und Vereine unterstützen. Dieses Gesetz sieht für Stiftungen folgende Regelegungen vor:

  • Jährlich können 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerlich angesetzt werden.
  • Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung – sowohl bei Neugründungen als auch bei bestehenden Stiftungen sind bis zu einer Million Euro abzugsfähig
  • Es wird ein zeitlich unbeschränkter Spendenvortrag eingeführt.

Für weiterführende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.